In Gedenken an #dings #bings #BPT11 der #Piraten: Das transsexuelle Eichhörnchen!
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In Gedenken an #dings #bings #BPT11 der #Piraten: Das transsexuelle Eichhörnchen!
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Da mehrere nachgefragt haben, hier meine Klageschrift vor dem Landesschiedsgericht Niedersachsen (die Email, auf die ich mich beziehe, habe ich hier aus dem Anhang entfernt. Ich hätte höchstens eine anonymisierte Version veröffentlichen können, da sie aber über die unten genannten Links abgerufen werden kann, sollte das auch so passen):
Klage
=====
Hiermit beantrage ich den Beschluss des Kreisparteitages 2010.1 der
Piratenpartei Deutschland Kreisverband Osnabrück den Kreisvorstand
finanziell zu entlasten, für nichtig zu erklären.
Begründung
==========
Am 28.10.2010 fand der beklagte Kreisparteitag ab 20 Uhr in Osnabrück
statt. Am selben Tag ist der Schatzmeister des Kreisverbandes um 10:23
Uhr zurückgetreten (Beweismittel K1). Da bereits 2 weitere
Vorstandsmitglieder zurückgetreten waren und der Kreisvorstand so nur
noch aus 2 Mitgliedern bestand, wurde dieser gemäß §13 (2) Kreissatzung
handlungsunfähig und der Landesvorstand hat gemäß §13 (8) Kreissatzung
die Geschäfte kommissarisch übernommen.
Wie in der Rücktrittsemail (Beweismittel K1) angekündigt, ist der
Schatzmeister des Kreisparteitages fern geblieben. Weder die Kasse noch
irgendwelche Unterlagen wurden vorgelegt.
Der Kreisparteitag hat aus diesem Grund die Nachwahl der Kassenprüfer
vertagt.
Der Kreisvorstand wurde allerdings, ohne dass Kassenprüfer gewählt
wurden und ohne dass die Kasse geprüft wurde, finanziell mit einer
Gegenstimme entlastet (Beweismittel K2).
Gemäß §4 (5) Bundesfinanzordnung (Beweismittel K3), die auch für den
Kreisverband bindend ist, ist dies satzungswidrig. Eine finanzielle
Entlastung des Vorstandes darf ohne vorherige Kassenprüfung nicht
stattfinden.
Der zurückgetretene Kreisschatzmeister hat auch nach den angekündigten
zwei Wochen keinen Bericht nachgereicht. Auf Nachfrage wurde ein
weiteres Datum genannt, das ebenfalls nicht eingehalten wurde.
Die finanzielle Entlastung des Kreisvorstandes ist daher für nichtig zu
erklären.
Beweismittel
============
K1 Rücktrittsemail des Kreisschatzmeisters
Siehe Anhang ("[Osnabrück] Rücktritt vom Amt des Schatzmeisters.eml")
sowie http://news.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=66&t=44136
und
news://news.piratenpartei.de:119/BD09555C-D2EF-4BFA-B4FE-8F1E19042E71@googlemail.com
K2 Protokoll des Kreisparteitages 2010.1 des KV Osnabrücks
http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Osnabr%C3%BCck/Protokoll/2010-10-28_-_Kreisparteitag&oldid=849883
K3 Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland
http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#Abschnitt_B:_Finanzordnung
Auszüge aus Beweismittel
========================
Auszug aus Beweismittel K2
==========================
Finanzielle Entlastung des Vorstandes:
4|1|1 Entlastet
Auszug aus Beweismittel K
=========================
(5) Die Hauptversammlung jedes Verbandes, der das Recht zur Kassen- und
Kontoführung wahrnimmt, hat jährlich zwei oder mehr Kassenprüfer aus
ihrer Mitte zu wählen, die die Prüfung der Kasse für den Zeitraum seit
der letzten Kassenprüfung vornehmen und der Hauptversammlung vor
Entlastung des Vorstandes berichten.
Da ich mitlerweile an mehreren Stellen diskutiere, bin ich mal so mutig und möchte hier öffentlich zu dem Beschluss etwas schreiben.
Eins vorweg: Es geht bei dem Beschluss um die Abschaffung des § 173 (Beischlaf zwischen Verwandten), wo der Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten geregelt ist, die es beide WOLLEN (und zu dieser Entscheidung auch geistig in der Lage sind), und nicht um den Fall, dass der Vater seine Tochter missbraucht. Letzteres ist in § 176 geregelt! Dies soll selbstverständlich NICHT abgeschafft werden!
Und auch wichtig: Ich lasse hier völlig außer acht, was moralisch ok ist, was unsere Gesellschaft als ok ansieht usw. und entsprechend auch, was ich selber darüber denke! Mir geht es nur um eine juristische Bewertung! Ich bitte um Verzeihung,wenn ich dabei Fehler mache, denn ich bin kein Jurist ![]()
Was ist eigentlich Inzest?
Bei Inzest geht es um den Geschlechtsverkehr zwischen direkten Verwandten, in der Regel zwischen Eltern und Kinder und zwischen Geschwistern (jeweils leiblich (auch Halbgeschwister), Adoptivkinder/geschwister fällt hier natürlich nicht drunter). Zwischen Cousine und Cousin ist zum Beispiel erlaubt.
Wie ist die rechtliche Lage in anderen Ländern?
Bereits 1810 hat Frankreich das Inzestverbot abgeschafft. Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal, Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einige lateinamerikanische Staaten haben den Franzosen es nachgemacht und es ebenfalls abgeschafft.
Schweiz hat ein Inzestverbot, dort gibt es aber bereits aktive Diskussionen dies abzuschaffen.
Was hat es mit § 173 auf sich? Was wird dort geregelt?
Wenn wir über die Abschaffung von § 173 diskutieren wollen, müssen wir natürlich wissen, worüber wir überhaupt sprechen. Schauen wir uns also einmal den Paragraphen im Wortlaut an:
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Hier wird also geregelt, dass der Beischlaf strafbar ist, von anderen Taten ist keine Rede.
Beischlaf definiert der Bundesgerichtshof als das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof.
Ab jetzt spreche ich von “vaginalem Geschlechtsverkehr” wenn ich die Defintion des BGH meine.
Was ist verboten?
Nur der vaginale Geschlechtsverkehr!
Was ist nicht verboten?
Alles andere
Also: oraler Geschlechtsverkehr, analer Geschlechtsverkehr usw.
Aber auch das Kinderzeugen zwischen Geschwistern, sofern man dies ohne vaginalem Geschlechtsverkehr hinbekommt. Als der Paragraph zustande kam, war dies vielleicht noch gleichzusetzen, aber jeder wird wohl wissen, dass es Dinge wie künstliche Befruchtung usw. gibt.
Aber auch durch Petting kann man durchaus schwanger werden! Und Petting ist nicht strafbar!
Ich fasse nochmal zusammen: Nur der vaginale Geschlechtsverkehr (und dafür muss das männliche Glied eindringen) ist strafbar. Das Kinderbekommen nicht!
Darf Inzest verboten werden?
Jetzt kommen wir zum eigentlich interessanten Part.
Das Strafrecht (und darüber reden wir ja beim Strafgesetzbuch) hat die Aufgabe den Schutz von Rechtsgütern sicherzustellen. Wenn es nichts zu schützen gibt, kann es entsprechend keine Straftat sein. Um es kürzer und klarer zu nennen: Es muss ein Opfer geben!
Suchen wir also ein Opfer!
Nochmal zur Erinnerung: Wir reden hier über Geschlechtsverkehr, wo beide Partner eingewilligt haben. Also kann keiner der beiden das Opfer sein.
Bleibt also nur das Kind, das beim Geschlechtsverkehr gezeugt wird. Beim Inzest geht es hier um mögliche Erbschäden.
Bevor ich das genauer erkläre, möchte ich aber erst Fälle beschreiben, wo dies nicht in Frage kommt.
Inzest ohne Opfer
Nehmen wir jetzt einfach einmal ein paar Beispiele, wo es kein Opfer gibt, also kein Kind gezeugt wurde.
1. Einer der Partner ist zeugungsunfähig
In diesem Fall kann kein Kind gezeugt werden. Es gibt also kein Opfer! Es ist trotzdem Strafbar! Es handelt sich also um eine Opferlose Straftat!
2. Es kam zu keiner Schwangerschaft
In diesem Fall wurde kein Kind gezeugt, es gibt kein Opfer. Es ist trotzdem Strafbar! Es handelt sich also auch hier um eine Opferlose Straftat!
Eine Opferlose Straftat kann aber keine Straftat sein! Dies wäre verfassungswidrig! Die beiden dürften daher gar nicht bestraft werden!
Bevor wir jetzt zu dem Fall kommen, dass es dazu kommt, dass ein Kind gezeugt wird, ein Zwischenergebnis:
Zwischenergebnis
Wir haben also zwei Fälle, die sonderbar sind:
1. Ich dürfte mit meiner Schwester ein Kind bekommen und keiner kann mir was, denn es ist legal!
2. Wenn es kein Opfer gibt, ist es trotzdem strafbar, was insb. in dem Fall der Zeugungsunfähigkeit sehr absurd ist!
Daraus resultiert: § 173 muss dringend überarbeitet werden! Dieser ist veraltet und schießt am eigentlichen Ziel vorbei!
§ 173 abschaffen oder anpassen?
Den aktuellen Inhalt kann man also, wie gerade festgestellt ohne viel Diskussion komplett rausschmeißen. So macht er keinen Sinn.
Aber macht es Sinn das Kinderzeugen zwischen direkten Verwandten zu verbieten? Denn nur da könnte es ein Opfer geben.
Das Kind ist nur dann Opfer, wenn es eine Erbkrankheit hat, das durch die Inzucht begründet ist.
Wenn keiner der beiden Erzeuger eine Erbkrankheit hat, kann durch Inzucht nichts vererbt werden.
Wenn nur einer der beiden Erzeuger eine Erbkrankheit hat, oder wenn beide zwar eine Erbkrankheit haben aber unterschiedliche, ist die Wahrscheinlichkeit genauso hoch diese zu vererben, wie wenn der andere Erzeuger kein Verwandter wäre.
Nur wenn beide Erzeuger die gleiche Erbkrankheit haben, ist die Wahrscheinlichkeit erhöht.
Hier ist dann die Frage, ob es verhältnismäßig ist, das Zeugen von Kindern unter Verwandten zu verbieten.
Wenn man dies so sieht, dann muss man sich auch fragen:
Darf eine Person Kinder zeugen, die eine Erbkrankheit hat, bei der ein gleich hohes oder sogar höheres Risiko besteht, dass diese an das Kind weitergeben wird? Hierzu zählen z.B. Kleinwüchsige, MS-Kranke, usw.
Wenn wir jetzt Halbgeschwister nehmen, was auch verboten ist: Hier ist das Risiko auf Erbschäden viel kleiner als bei Vollgeschwister, denn hier ist ja die Wahrscheinlichkeit, dass beide die gleiche Erbkrankheit haben, viel geringer.
Ich fasse nochmal zusammen:
Wenn, dann kann nur das Kinderzeugen zwischen zwei Partnern strafbar sein, bei denen das Risiko von Erbschäden bei den gezeugten Kindern so hoch ist, dass die Verhältnismäßigkeit dies zu verbieten hoch genug ist. Denn mit dem unter Strafe stellen, wird ein Grundrecht eingeschränkt.
Dies muss dann aber für alle Partner gleich gelten, egal in welchem Verhältnis beide stehen.
Wenn, dann bedarf es also keiner Änderung des § 173 Beischlaf zwischen Verwandten, sondern wenn überhaupt eine Einführung eines Paragraphen, der das Kinderzeugen bei erhöhtem Risiko auf Erbschäden verbietet. So oder so: § 173 gehört in der Form abgeschafft.
Insb. dadurch, dass es hier doch ein heikles Thema ist, wo einige nicht sachlich die juristische Seite diskutieren können, sind die Kommentare moderiert und ich werde nur Kommentare freischalten, die ich meinen Lesern auch zumuten kann!
Comments (21)Vorweg: Es ist spät, daher verzeiht mir Rechtschreibfehler usw.
Wir Piraten haben ein großes Problem und das nennt sich Kommunikation. Denn wenn das besser klappen würde, würde wahrscheinlich jetzt weniger über den LQFB-Kompromiss gemeckert werden.
Ich war Beteiligter an eben diesem Kompromiss, dahier möchte ich an dieser Stelle ein paar Dinge erklären:
Nachdem vom BuVo die Reißleine gezogen wurde, musste es irgendwie wieder vorwärts gehen. Denn eins ist sicher: Der BPT hat den Einsatz von LQFB beschlossen, es musste eigentlich “nur noch” ein Weg gefunden werden, wie möglichst viele Piraten LQFB akzeptieren.
An dieser Stelle nochmal vorweg: Ich gehörte bzw. gehöre auch weiterhin zu der Gruppe der sogenannten LQFB-Gegnern. Das ist inhatlich falsch, denn eigentlich geht es mir darum, dass der Datenschutz besser eingehalten wird.
Wir haben am Montag per Telko versucht eben diesen Weg zu finden und IMO baben wir eben diesen auch gefunden. Ich hätte mir nur gewünscht, dass der Kompromiss umfangreich erklärt worden wäre, eben damit dieser auch akzeptiert wird. Ja, das ist auch Kritik an mir selber
Also dann halt jetzt so:
1. Datenbankdump
Bezieht sich auf: http://wiki.piratenpartei.de/2010-08-12_-_Vorstandssitzung/Antrag_3
Und damit auch gleich der erste Punkt, womit ich nicht ganz 100%-ig zufrieden bin, aber hauptsächlich weil es hier ein kleines Missverständnis gab. Geeinigt wurde sich darauf, dass der Dump angeboten wird, aber nur die Inhalte, die nicht personenbezogen sind. Das ist nicht ganz richtig, denn das Pseudonym ist enthalten. Nicht schön, aber wir reden hier von einem Kompromiss und IMO kann man damit leben. Mir ist es zumal lieber, wir bieten einen Minimalsatz an, als dass sich jemand, der die Daten haben will, hinsetzt und sich alle Daten per Bot holt.
2. API
Dazu ganz einfach: Da werden so wenige Inhalte angeboten, dass man darüber nicht diskutieren muss. Selbstverständlich einschalten
3. Veröffentlichung
Auch nicht erklärungsbedürftig. Es gehen keine personenbezogenen Daten nach Außen.
4. Löschung von Daten bei Ende der Teilnahme am System
Auch hier gibt es nicht viel zu erklären. Man muss nichtmal darum bitten, alle Profildaten werden automatisch gelöscht.
5. Löschung des Bezugs zur Mitgliederdatenbank bei Ende der Teilnahme am System
Hierzu erstmal eine Erklärung, was es mit den 4 BPTs auf sich hat:
LQFB ist ein Meinungsbild-Tool. Wer vor einem BPT für einen Antrag ein Meinungsbild haben möchte, kann LQFB dafür benutzen, ggf. seinen Antrag daraufhin nochmal abändern, Alternativinitativen einarbeiten usw.. Wir sind eine junge Partei, die noch etwas länger braucht und die voralledem nicht alles durchwinkt. Wir sind davon ausgegangen, dass 2 BPTs pro Jahr wohl Standard werden wird. Einen für Wahlen und Satzungen und einen fürs Programm. Dass ein Antrag nicht beim ersten Versuch auch direkt dran kommt, nunja, ich sag mal Bingen
4 BPTs bedeutet also: Man hat 2 Versuche Zeit seinen Vorschlag als Antrag durchzubekommen. Ist er auch dann nicht durch, sinken die Chancen allgemein und zusätzlich ist dann das Meinungsbild auch schon 2 Jahre alt. Man kann dann ja ein neues erstellen.
Wir sind hier also von den Jahresfristen abgewichen und haben uns an dem Meinungsfindungsprozess von Parteien orientiert. Ob 4 BPTs jetzt optimal ist oder nicht, wird man sehen. Die Einstellungen sind ja nicht für alle Zeiten fix. Es ist ein Vorschlag, der zwar ein Kompromiss ist, den wir aber alle gut fanden.
Zurück zu dem Kompromisspunkt: Wer nur abstimmt, dessen Daten werden nach 4 BPTs wieder automatisch (!) gelöscht. Initativen nur auf Wunsch. Ich denke auch damit kann man gut leben.
6. Löschung von teilnehmerbezogenen Abstimmungsdaten
Erklärung dazu siehe 5.! Und wieder: automatische (!) Löschung!
So, jetzt zum schwierigsten Thema: Die Datenschutzerklärung…
Ja, mit dieser DSE bin ich auch absolut nicht zufrieden, kann aber erstmal damit leben, warum ist eigentlich recht einfach zu erklären: Der BuVo hat für die Erstellung von der Kanzlei eine Haftungsversicherung erhalten. Das heißt, dass bei rechtswidrigen Inhalten die Kanzlei zahlt und nicht die Partei. Daraus ergibt sich, dass wir die DSE nicht verändern dürfen. Kleine Veränderungen sind leider nicht möglich, auch nicht gegen Bezahlung, da Jens sich blöd ausgedrückt hat im LQFB-Streit und die Kanzlei nicht mehr mit uns kooperieren will. Neue Kanzlei dauert einfach sehr lange.
Jetzt das wichtigste: Alle Daten werden nach Chemnitz gelöscht! Heißt: Wir müssen nicht einmal die 4 BPTs abwarten! So können wir für Chemnitz LQFB in Ruhe testen, den BPT vorbereiten usw.. Und bis dahin haben wir hoffentlich die DSE überarbeitet, dass wir die dann übernehmen können.
Ja sie sind verdammt unglücklich und ich hoffe, dass es nicht zuviel negative Presse gibt. Aber das hätte man durch die Erklärung verhindern können!
Achja, nebenbei mein Vorschlag für 4.3 DSE (der kritische Absatz):
4.3 Verzögerte Löschbarkeit der Inhaltsdaten
Grundsätzlich statuiert das Gesetz, dass (Inhalts-)Daten jederzeit gelöscht werden können. Das Gesetz sieht aber auch die alternative Sperrung von Daten vor, die wir mit der Einwilligung der Teilnehmer teilweise nutzen. Auch an diesem Punkt geht es wieder um den Zweck von LiquidFeedback, die parteiinterne Meinungsbildung und deren Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Da auf Liquid Feedback zwar keine Parteibeschlüsse unmittelbar herbeigeführt, wohl aber angestoßen, vorbereitet oder unterstützt werden können, müssen die damit zusammenhängenden Inhaltsdaten abrufbar bleiben. Alle Parteimitglieder müssen ferner – dies vor allem – die Möglichkeit haben, die Meinungsbildungsprozesse auch in die Vergangenheit nachvollziehen und prüfen zu können. Aus diesem Grund willigen die Teilnehmer mit der Zustimmung zu dieser Datenschutzerklärung auch darin ein, dass eine endgültige Löschung der personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Profildaten, erst nach 4 Bundesparteitagen möglich ist, sofern ein Bundesparteitag kein früheres Datum festlegt. Für die Dauer bis zur endgültigen Löschung können die Zuordnungen nur gesperrt werden. Nur die Administratoren des Systems können so noch die Zuordnung einsehen. Dies ist notwendig um bei möglichem Manipulationsverdachts dies durch das Bundesschiedsgericht überprüfen zu können.
Erklärungshinweise:
* 4 Bundesparteitage erklärt sich durch die erarbeiteten Startparameter
* Weniger als 4 ist rechtlich unproblematisch, sollte aber nur der BPT beschließen dürfen, nicht aber der BuVo (Manipulationsvertuschung)
* Wenn die Frist verlängert wird, muss eine neue DSE erstellt und von jedem User bestätigt werden, dies ergibt sich aus juristischen Gründen, daher keine Erhöhung der Dauer vorgesehen.
* Die Möglichkeit einer Sperrung ergibt sich aus §35 (3) BDSG
Heute war ein denkwürdiger Tag. Es ist etwas passiert, womit ich gar nicht gerechnet habe! Der Bundesvorstand hat die Reißleine gezogen und endlich den einzig richtigen Schritt gemacht:
Die Einführung von Liquid Feedback wird verschoben und die Nutzungsbedingungen werden verbessert und zwar in Richtung besserer Datenschutz!
Schade, dass erst gute aktive Piraten gehen mussten, bevor diese Einsicht kam, aber lieber spät als nie!
Jetzt haben wir die Zeit der Einführung die notwendige Zeit zu geben, die es einfach braucht. LQFB ist ein zu wichtiges und schwieriges Thema um hier übereilt vorschnell Entscheidungen zu treffen!
Lasst uns das Thema endlich piratig angehen! Lasst uns daraus ein Piratenprojekt machen!
Dass es das nicht war, sieht man allein daran, dass scheinbar die vorgesehenen Server direkt runtergefahren wurden. Aber ich denke, dass die BundesIT, die gleichzeitig heute die Führung übertragen bekommen hat, das Projekt wuppen wird.
DANKE Bundesvorstand! Absolut die richtige Entscheidung! Bitte weiter so!
Comments (4)Offener Brief an das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland
Sehr geehrtes Bundesschiedsgericht,
hiermit entschuldige ich mich öffentlich für meine Klage gegen den Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland vom 22.07., mit der ich euch sicher nicht wenig Arbeit gemacht habe.
Schon im Vorfeld zum Bundesparteitag hatte ich Bedenken bzgl. der Einführung von Liquid Feedback. Nicht gegen das Tool als solches, sondern gegen die Art und Weise, wie es von einzelnen aufgezwungen wurde. Die Piratenpartei braucht ein Tool, mit dem sie gut arbeiten kann, da stehe ich voll und ganz hinter, ebenso wie hinter der Idee des Liquid Democracy.
Aber gerade bei so einem Thema sollten wir uns als Piraten bewusst sein, dass das schnelle Einführen, ohne wenn und aber, auch wenn es noch starke Bedenken gibt, nicht sinnvoll sein kann und schnell nach hinten los gehen kann.
Entsprechend skeptisch war ich gegenüber dem Beschluss eingestellt, dass Liquid Feedback innerhalb von 60 Tagen eingeführt werden soll. Wie gesagt, es geht nicht gegen LQFB speziell.
Dass diese Skeptik nicht unbegründet ist, sah man schnell, sowohl in der Art und Weise wie die Einführung weiter ohne Rücksicht angepeitscht wurde, als auch in dem Ergebnis der Erstellung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung.
Ich gehöre nicht zu den Leuten, die sofort vor Gericht laufen.
Ich habe lange und immer und immer wieder versucht sachlich zu diskutieren. Zwar sah man “in der Basis” immer mehr Piraten, die es spätestens mit der veröffentlichten Datenschutzerklärung dann doch eingesehen haben, dass wir uns da gerade ziemlich verrennen, Dies kann ich aber leider nicht im Bundesvorstand sehen.
Auch in anderen Bereichen, wie z.B. beim Thema BundesIT, diskutierte man eigentlich nur gegen die Wand. Dies, sowie die aussichtslose Datenschutzdiskussion bzgl. Liquid Feedback haben mich dann am 20.07.2010 zu dem Entschluss gebracht der Partei erstmal den Rücken zu kehren und “auf Landgang” zu gehen. Eine nähere Begründung hierzu habe ich in einer öffentlichen Email (http://www.smesher.de/2010/07/pirat-auf-landgang/) geschrieben.
Wie ich aber auch in der Erklärung schon geschrieben hatte, möchte ich die Diskussion nicht aufgeben und hoffe weiterhin auf die Vernunft und darauf, dass die Piraten, die noch zu unseren Kernmeinungen stehen, noch stark genug sind um die Partei zu retten!
Nach vielen Diskussionen und viel Nachdenken habe ich mich dann entschlossen einen Schritt zu gehen, der mir selber nicht wirklich gefallen hat, den ich aber als letzten Ausweg gesehe habe. Der Klage vor dem Bundesschiedsgericht.
Mir war und ist von Anfang an bewusst gewesen, dass die Klagebegründung auf sehr dünnem Eis stand. Hätte ich aber nicht ein wenig Hoffnung gehabt, hätte ich diese aber niemals abgeschickt. Diese Klage diente als letzter Versuch zu Verhindern, dass der Bundesvorstand mit Verabschiedung der Datenschutzerklärung der Partei schadet. Denn die veröffentlichte Version verstößt nicht nur klar gegen das Bundesdatenschutzgesetz sondern auch gegen das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland!
Werden diese so verabschiedet, können wir uns auf ein “nettes” Medienecho freuen. Denn wir schreiben da exakt das rein, dass wir immer an Facebook und Co kritisieren.
Damit sich jeder selber ein Bild machen kann, möchte ich meinen Schriftverkehr offen legen (der Text wurde von mir nachträglich anders umgebrochen, damit es hier besser auf die Seite passt):
Klage:
Klage
=====
Hiermit beantrage ich dem Bundesvorstand zu untersagen, die für die
Bundesinstanz von Liquid Feedback veröffentlichten Nutzungs-
bedingungen und die veröffentlichte Datenschutzerklärung in dieser
Form, oder jegliche Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen,
die ein Löschen oder Sperren der personenbezogenen Daten aus Liquid
Feedback ablehnen oder einschränken, für dieses System zu nutzen.
Antrag auf einstweilige Anordnung
---------------------------------
Hiermit beantrage ich den Erlass einer einstweiligen Anordnung
gegen den Bundesvorstand, die ihm bis zum Abschluß des Klage-
verfahrens untersagt, Liquid Feedback mit den veröffentlichten
Nutzungsbedingungen und der veröffentlichten Datenschutzerklärung
in dieser Form oder jegliche Nutzungsbedingungen und
Datenschutzerklärungen, die ein Löschen oder Sperren der personen-
bezogenen Daten aus Liquid Feedback ablehnen oder einschränken,
in Betrieb zu nehmen.
Begründung
----------
Der Bundesvorstand plant auf Grundlage des Beschlusses Z013 vom
Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland (Beweismittel K1)
die Inbetriebnahme von Liquid Feedback auf Bundesebene. Hierfür
wurden Nutzungsbedingungen und eine Datenschutzerklärung
(Beweismittel K2) ausgearbeitet und vorab veröffentlicht. Diese
enthalten Einschränkungen bzgl. des Löschrechtes der Mitglieder-
accounts sowie des Löschens von personenbezogenen Daten im
Allgemeinen (insb. siehe Auszug A1). Dies stellt ein Verstoß
gegen das Bundesdatenschutzgesetzes dar, das eine Einschränkung
oder gar ein Ausschließen des Löschrechts per Rechtsgeschäft
ausschließt (§6 (1) BDSG). Der Bundesvorstand begründet diese
Einschränkungen mit dem Beschluss Z013, dieser enthält jedoch
weder Hinweise darauf, dass eine Nachvollziehbarkeit gefordert
ist, noch darauf, dass eine dauerhafte Beziehung der Nutzerkonten
zu den Mitgliederdaten erforderlich ist.
Insbesondere die in Liquid Feedback gespeicherten politischen
Meinungen sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz als besonders
schützenswert einzuordnen (§3 (9) BDSG). Zwar erlaubt §28 (9)
die Speicherung dieser Daten als Partei, dies gilt aber nur für
Mitglieder, nicht für ausgetretene Mitglieder. Da laut 4.3 der
Datenschutzerklärung das Pseudonym und damit die Zuordnung der
politischen Meinungen auch nach Löschung des Accounts bestehen
bleibt, wird eine Löschung von personenbeziehbaren Daten
ausgeschlossen. Das Pseudonym stellt hier keine Anonymität sicher
und ist leicht einer Person zuzuordnen und wird dem Bundesdaten-
schutzgesetz damit nicht gerecht.
Des Weiteren stehen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutz-
erklärung im deutlichen Widerspruch mit dem Parteiprogramm der
Piratenpartei Deutschland (Beweismittel K3). Der Bundesvorstand
würde daher mit Nutzung der Nutzungsbedingungen und der
Datenschutzerklärung oder mit Nutzung von Nutzungsbedingungen
und Datenschutzerklärungen, die ein Löschen der personenbezogenen
Daten aus Liquid Feedback ablehnen oder einschränken, auch gegen
die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßen. Dies,
sowie bereits ein Vorstandsbeschluss diese zu nutzen, würde mit
hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einer Schädigung der Piratenpartei
Deutschland führen. Eine Nutzung ist daher zu untersagen.
Bereits durch die Veröffentlichung der vorgesehenen Nutzungs-
bedingungen und der Datenschutzerklärung, die im Auftrag des
Bundesvorstands erstellt wurden, und durch den angezeigten
Willen diese so zu verabschieden, sehe ich mich in meinen
Rechten verletzt, da der Bundesvorstand als Vertretung der Basis,
und damit auch meiner Person, die Pflicht hat, die Beauftragung
des Bundesparteitages, und damit auch im Auftrag meiner Person
als Mitglied des beauftragenden Bundesparteitages, gesetzeskonform
und im Einklang mit dem Parteiprogramm der Piratenpartei
Deutschland durchzuführen. Mit einem Verabschieden dieser
Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung würde der Partei
großen Schaden entstehen. Dies kann nur durch die beantragte
einstweilige Anordnung verhindert werden.
Beweismittel
------------
K1 Protokoll des Bundesparteitages
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.1/Protokoll
#Antrag_zu_LiquidFeedback
#Abstimmung_zu_LiquidFeedback
K2 Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von Liquid Feedback
http://vorstand.piratenpartei.de/2010/07/19/nbds/
K3 Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland
http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm
#Privatsph.C3.A4re_und_Datenschutz
#Informationelle_Selbstbestimmung
Auszüge aus Beweismitteln
------------
A1 aus Beweismittel K2 (4.3 Datenschutzerklärung):
"Grundsätzlich statuiert das Gesetz, dass (Inhalts-)Daten jederzeit
gelöscht, oder doch jedenfalls gesperrt werden können. Vor diesem
Grundsatz müssen wir mit der Einwilligung der Teilnehmer abweichen.
Auch an diesem Punkt geht es wieder um den Zweck von LiquidFeedback,
die parteiinterne Meinungsbildung und deren Transparenz und
Nachvollziehbarkeit. Zum einen wollen wir in der Lage sein, die
Parteigeschichte zu erarbeiten und zu dokumentieren, wozu auch
LiquidFeedback gehört. Da auf Liquid Feedback zwar keine
Parteibeschlüsse unmittelbar herbeigeführt, wohl aber angestoßen,
vorbereitet oder unterstützt – kurz: beeinflusst – werden können,
müssen die damit zusammenhängenden Inhaltsdaten abrufbar bleiben.
Alle Parteimitglieder müssen ferner – dies vor allem – die
Möglichkeit haben, die Meinungsbildungsprozesse auch in die
Vergangenheit nachvollziehen und prüfen zu können. Aus diesem
Grund willigen die Teilnehmer mit der Zustimmung zu dieser
Datenschutzerklärung auch darin ein, dass keine Löschung dieser
Inhaltsdaten möglich ist. Das gilt vor allem auch nach einem
etwaigen Ende der Parteimitgliedschaft.
Dies betrifft selbstverständlich nicht die Profildaten. Nach
Beendigung der Nutzungsvereinbarung wird dein Profil einschließlich
der entsprechenden Profildaten natürlich komplett gelöscht. Andere
von dir in den Dienst eingestellten Inhalte bleiben aber eben
grundsätzlich abrufbar und deinem Pseudonym zugeordnet. Im Zweifel
bleiben auch deine Bestandsdaten gespeichert, soweit diese für die
Transparenz der Meinungsbildungsprozesse relevant sind. Das gilt
insbesondere für deinen Teilnehmernamen und, wenn du ihn geändert
hast, auch deine(n) vormaligen Teilnehmernamen (Namenshistorie),
die im Übrigen auch für alle anderen Teilnehmer stets einsehbar
sind."
Darauf habe ich heute die Antwort vom Bundesschiedsgericht erhalten:
Sehr geehrter Herr Möller, Das Bundesschiedsgericht weist Ihre Klage mit folgender Begründung ab: Wie sie selbst darlegen sind bisher keine Nutzungsbedingungen für den Betrieb von Liquid Feedback festgesetzt, daher können diese auch nicht Ihre Rechte verletzen. Auch eine Dringlichkeit ist nicht gegeben, da zum aktuellen Zeitpunkt keine Rechtsverletzung zu erkennen ist. Das Bundesschiedsgericht weist ausserdem darauf hin, dass die Annahme oder Ablehnung der Datenschutzerklärung und der Nutzungs- bedingungen nach dem aktuellen Kenntnisstand fallweise durch jeden Piraten erfolgt. Auch insofern ist nicht zu erkennen, wie die Handlungen des Vorstandes Ihre Rechte verletzen könnten. Die Klage ist daher als unbegründet abzuweisen. Die Entscheidung erging einstimmig unter Anwesenheit aller Richter
Ich habe diese Klage als letzten Ausweg gesehen. Ich weiß, dass ich mit dieser sehr gewagten Klage euch viel Arbeit verursacht habe.
Daher möchte ich mich hier nochmal öffentlich dafür entschuldigen. Ich schätze eure hervorragende Arbeit sehr und wünsche euch für die Zukunft eine hoffentlich ruhigere Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Miles Möller
Trotz meines Piratenurlaubs war ich letztes Wochenende als Pirat auf dem CSD Braunschweig. Aber letztlich privat. Und doch als Pirat.
Pirat sein kann ich auch ohne Partei, denn Pirat sein ist eine Lebenseinstellung und nicht bloß eine Mitgliedschaft in einer Partei. Und Braunschweig hat mal wieder bezeigt, warum ich froh bin Pirat zu sein!
Es war eine klasse Gruppe, eine Gruppe, wie ich anfangs die Piraten kennengelernt habe! Eine Gruppe, die einfach locker drauf ist, denen es auch nichts ausmacht, wenn am Stand eine Gruppe Menschen sitzt, die in der “Öffentlichkeit” eher weniger angesehen ist. Mal abgesehen davon, dass wir eh mal wieder den mit Abstand stärksten besetzen Parteistand hatten. Und am längsten da geblieben sind!
Auch unsere Grillaktion (mit Generator durch die Gegend schleppen, damit man Musik hat *gg*) war wieder einmal eine geile Aktion!
Ich bin froh Pirat zu sein, aber auch froh, aktuell auf Parteiurlaub zu sein. Endlich komm ich mal wieder zu Sachen, die ich schon lange mal machen wollte!
Achja und ich bin verdammt froh mich für den CSD entschieden zu haben und nicht für die Loveparade…
Comments (0)Ahoi,
seit über einem Jahr bin ich nun Pirat, vor fast einem Jahr fand der
erste Osnabrücker Stammtisch statt.
Wir sind damals gleich von 0 auf 100 gestartet, direkt in den
Bundestagswahlkampf.
Ich war überzeugt von der Piratenpartei, den Zielen, den Idealen.
Entsprechend aktiv bin ich eingestiegen.
In diesem Jahr sind viele viele Stunden und viel viel Geld in die Partei
und in Parteiarbeit geflossen.
Es war eine Freude an vielen Themen und Aktionen teilzunehmen und z.B.
beim LPTNDS2010.1 in Osnabrück, dessen Organisation mir sehr viel Spaß
gemacht hat, wenn es auch sehr anstrengend war, zu sehen, dass die
Piraten lernen und auch strukturiert und effektiv arbeiten können.
Dass es immer mal wieder zu Rückschlägen kommt, ist denke ich normal.
Wir sind eine junge Partei, die noch viel lernen muss.
Aber es gibt Bereiche, da bin ich zu fassungslos um noch nur mit dem
Kopf zu schütteln.
Die Piratenpartei, die einstige Datenschutzpartei, versucht alles eben
diesen Datenschutz auszuhebeln.
Es ist noch nicht allzu lange her, da haben wir zusammen mit den Jungen
Piraten für die Aktion “Hol dir deine Daten zurück” geflyert. Eine
Aktion gegen die Sammelwut von Facebook, StudiVZ und Co., eine Aktion,
den Bürgern zu verdeutlichen, dass man sorgfälltig mit Daten umgehen
muss. Eine Aktion, die auch darauf zielt besseren Datenschutz in
sozialen Netzwerken zu erreichen.
Ich bin Fan von Liquid Democracy, aber kein blauäugiger 100%-Befürworter
von Liquid Feedback.
Die Nutzungsbedingungen der NDS-Instanz haben mich schon arg
erschrocken. Aber die neuen Nutzungsbedingungen der Bundes-Instanz
lassen mich vom Glauben abfallen, ob die Piratenpartei noch zu den
Idealen steht, wofür sie mal stand.
Da muss man lesen, dass man sich zwar der Gesetze bewusst ist, man sich
aber leider über diese stellen muss.
In Liquid Feedback soll exakt das gemacht werden, was wir immer an
Facebook und Co. kritisiert haben!
Eine Datenschutzpartei, die mit aller Macht versucht für sich selber den
Datenschutz auszuhebeln?
Ja, Transparenz des Staates ist wichtig, aber sind normale
Parteimitglieder ohne Ämter etc. jetzt plötzlich Staat? Gibt man mit dem
Unterschreiben des Mitgliedsantrages mitlerweile seine Privatsphäre und
seine Datenschutzrechte ab?
Jegliches drumherum reden, dass man ja ein Pseudonym wählen kann, ist
scheinheilig. Wer sich ein wenig mit Data-Mining auskennt weiß, dass
jeder, der in Liquid Feedback aktiv sein wird, per Data-Mining mit hoher
Trefferquote identifizierbar ist.
Die politische Meinung gehört in Deutschland zum Glück zu einem hohen
schützenswerten Gut. Und gerade wir wollen eine Datenbank mit den
politischen Meinungen möglichst aller unserer Mitglieder? Eine
Datenbank, die nie gelöscht werden soll? Vorratsdatenspeicherung der
Piratenpartei oder was soll das sein?
Eigentlich war ich nach dem LPTNDS2010.1 guten Mutes, dass zumindest die
NDS-Piraten aus S4 gelernt haben und das auch auf andere Dinge beziehen
können.
Aber auch hier stößt man auf viel Gegenwehr wenn man versucht, auf die
Datenschutzprobleme hinzuweisen.
Zusammen mit einigen anderen mehr als fragwürdigen Aktionen insb. des
Bundesvorstands ist es für meine Person aktuell nicht mehr möglich, mich
ernsthaft voll mit der Piratenpartei identifizieren zu können. Zu oft
musste ich mich in letzter Zeit immer wieder distanzieren.
Auch wenn ich eigentlich nicht viel davon halte zu (Schieds-)Gerichten
zu laufen, muss ich mitlerweile sagen, dass ich froh über die Kläger bin
und ich hoffe, dass das BSG hier gute Arbeit machen wird und den Horror
endlich beendet!
Nur diese Hoffnung hält mich momentan davon ab, aus der Piratenpartei
direkt auszutreten.
Da ich den aktuellen Zustand aber nicht hinnehmen kann, gebe ich hiermit
bekannt, dass ich bis auf weiteres den Großteil meiner Arbeit für die
Piratenpartei einstelle.
Aus der Bundes-IT bin ich bereits ausgetreten.
Den Osnabrücker Stammtisch habe ich bereits letzte Woche nicht mehr
besucht, ich glaube das erste mal (außer Urlaub). Ich werde zwar sicher
häufiger vorbeischauen, aber er steht in der Priorität nicht mehr ganz
oben, wenn irgendwas anderes ist, werde ich dies dann vorziehen. Ein
Besuch ist dann mehr privat.
Andere Arbeiten habe ich bereits in den letzten Wochen immer mehr
zurückgefahren.
NICHT betroffen sind:
- – AG Psyche, die mir sehr wichtig ist.
- – Sämtliche Aktivitäten bei den Jungen Piraten, bei denen arbeiten noch
Spaß macht!
- – Lustige Aktionen mit der AG Schnittchen und den Queeraten ![]()
- – Einsetzen für die Wiederherstellung der Datenschutz-Ideale der Partei
Um dem Kreisverband Osnabrück nicht zu schaden und da der Kreisvorstand
bisher immer nur dann gebraucht wurde bzw. sich getroffen hat, wenn über
Anträge abgestimmt werden musste, über die nur der Vorstand entscheiden
darf, und dies auch nur alle paar Wochen mal vorkam, stehe ich für das
Vorstandsamt auf Wunsch weiterhin zur Verfügung.
Also praktisch für formale Zwecke. Ich denke, wir werden hier über den
Vorstand eine Einigung finden.
Ob ich bei der nächsten Kreismitgliederversammlung nochmal zur Verfügung
stehe, behalte ich mir ausdrücklich vor.
Dies, ebenso wie ein möglicher Wiedereinstieg in andere
Piratenaktivitäten, mache ich davon abhängig, wie mit Liquid Feedback
bzw. dem Datenschutz allgemein in der Partei in den nächsten Wochen und
Monaten umgegangen wird.
Gruß
Miles Möller