14. November 2010
Hinweis 1: Alle CDUler, BKAler, LKAler, usw. hier bitte nicht weiterlesen, nicht dass ihr noch auf dumme Gedanken kommt
Hinweis 2: Auch wenn ich versuche den Text so sachlich wie möglich zu schreiben, bitte nicht alles ernst nehmen
Aktuell verbreitet sich über Twitter und Co, dass ein CDU-Politiker ein Vermummungsverbot fürs Internet fordert. Wie zu erwarten ist, ist der Aufschrei groß.
Ich behaupte aber einfach mal ganz frech: Es gibt bereits ein Vermummungsverbot!
Vorweg: Was ist eigentlich dieses Vermummungsverbot?
§17a VersammlG sagt dazu:
§ 17a
(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(2) Es ist auch verboten,
- 1.
-
an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.
- 2.
-
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
§17a (1) ist wichtig, da dort steht, dass es ein Vermummungsverbot nur bei Versammlungen unter freiem Himmel gibt, im Gegensatz zu bei Versammlungen in geschlossenen Räumen.
§17a (2) definiert dann, was das Vermummungsverbot eigentlich ist. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass es verboten ist, seine Identität zu verschleiern.
=> Seine Identität zu verschleiern ist grundsätzlich bei Versammlungen unter freiem Himmel verboten!
Nehmen wir nun die Vorfälle von S21, wo Polizisten hart gegen Demonstranten vorgegangen sind. Ziemlich schnell gab es eine Protestwelle über Twitter, es wurden Mahnwachen organisiert usw.
Mahnwachen vor einem Bahnhof fallen eindeutig unter das Versammlungsgesetz. Aber wie ist es mit einer Demonstration über das Internet?
Gehen wir einmal davon aus, dass wir ein rein deutsches Twitter haben. Sowohl der Betreiber als auch die Server stehen in Deutschland. Um es noch einfacher zu machen auch im selben Bundesland. Dies hilft, da Versammlungsrecht auch pro Bundesland unterschiedlich geregelt werden kann. Die hier wichtigen Punkte dürften aber in der gesamten Bundesrepublik gleich sein.
Wenn ich einen Mumble-Server nur für diese S21-Demonstration einrichte und diese dort abhalte, kann man dies als “öffentliche Versammlung im geschlossenen Raum” bezeichnen oder alternativ als eine “geschlossene Versammlung im geschlossenen Raum”. §17a gilt hier entsprechend nicht.
Was aber, wenn ich zu dieser Demonstration aufrufe und als Ort Twitter angebe mit dem Hashtag #s21twitterdemo? Twitter ist hier quasi wie die öffentliche Straße, der Hashtag ist der eigentliche Versammlungsort, denn wichtig bei einer Demonstration ist ja, dass man sich findet und zusammen protestiert!
Ein “geschlossene Versammlung” kann hier nicht vorliegen, denn Twitter benutzen noch Millionen andere Leute (wie auch die öffentliche Straße), eine Trennung ist also nicht möglich. Ein geschlossener Raum liegt auch nicht vor, denn wenn man nicht trennen kann, wie soll die Versammlung dann geschlossen sein?
=> Die S21-Demonstration per Twitter ist eine “öffentliche Versammlung unter freiem Himmel”
Dies bedeutet:
1. Man muss diese Demonstration ordnungsgemäß anmelden
2. Es gilt Vermummungsverbot!
Und für alle Polizisten, die meinen 1. Hinweis ignoriert haben und doch bis hierhin gelesen haben: Schreibt doch bitte einen Kommentar, wie ihr euch vorstellt, die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten *gg*
Hinweis 1: Alle CDUler, BKAler, LKAler, usw. hier bitte nicht weiterlesen, nicht dass ihr noch auf dumme Gedanken kommt ;)
Hinweis 2: Auch wenn ich versuche den Text so sachlich wie möglich zu schreiben, bitte nicht alles ernst nehmen ;)
Aktuell verbreitet sich über Twitter und Co, dass ein CDU-Politiker ein Vermummungsverbot fürs Internet fordert. Wie ...
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