Offener Brief an das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland
Sehr geehrtes Bundesschiedsgericht,
hiermit entschuldige ich mich öffentlich für meine Klage gegen den Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland vom 22.07., mit der ich euch sicher nicht wenig Arbeit gemacht habe.
Schon im Vorfeld zum Bundesparteitag hatte ich Bedenken bzgl. der Einführung von Liquid Feedback. Nicht gegen das Tool als solches, sondern gegen die Art und Weise, wie es von einzelnen aufgezwungen wurde. Die Piratenpartei braucht ein Tool, mit dem sie gut arbeiten kann, da stehe ich voll und ganz hinter, ebenso wie hinter der Idee des Liquid Democracy.
Aber gerade bei so einem Thema sollten wir uns als Piraten bewusst sein, dass das schnelle Einführen, ohne wenn und aber, auch wenn es noch starke Bedenken gibt, nicht sinnvoll sein kann und schnell nach hinten los gehen kann.
Entsprechend skeptisch war ich gegenüber dem Beschluss eingestellt, dass Liquid Feedback innerhalb von 60 Tagen eingeführt werden soll. Wie gesagt, es geht nicht gegen LQFB speziell.
Dass diese Skeptik nicht unbegründet ist, sah man schnell, sowohl in der Art und Weise wie die Einführung weiter ohne Rücksicht angepeitscht wurde, als auch in dem Ergebnis der Erstellung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung.
Ich gehöre nicht zu den Leuten, die sofort vor Gericht laufen.
Ich habe lange und immer und immer wieder versucht sachlich zu diskutieren. Zwar sah man “in der Basis” immer mehr Piraten, die es spätestens mit der veröffentlichten Datenschutzerklärung dann doch eingesehen haben, dass wir uns da gerade ziemlich verrennen, Dies kann ich aber leider nicht im Bundesvorstand sehen.
Auch in anderen Bereichen, wie z.B. beim Thema BundesIT, diskutierte man eigentlich nur gegen die Wand. Dies, sowie die aussichtslose Datenschutzdiskussion bzgl. Liquid Feedback haben mich dann am 20.07.2010 zu dem Entschluss gebracht der Partei erstmal den Rücken zu kehren und “auf Landgang” zu gehen. Eine nähere Begründung hierzu habe ich in einer öffentlichen Email (http://www.smesher.de/2010/07/pirat-auf-landgang/) geschrieben.
Wie ich aber auch in der Erklärung schon geschrieben hatte, möchte ich die Diskussion nicht aufgeben und hoffe weiterhin auf die Vernunft und darauf, dass die Piraten, die noch zu unseren Kernmeinungen stehen, noch stark genug sind um die Partei zu retten!
Nach vielen Diskussionen und viel Nachdenken habe ich mich dann entschlossen einen Schritt zu gehen, der mir selber nicht wirklich gefallen hat, den ich aber als letzten Ausweg gesehe habe. Der Klage vor dem Bundesschiedsgericht.
Mir war und ist von Anfang an bewusst gewesen, dass die Klagebegründung auf sehr dünnem Eis stand. Hätte ich aber nicht ein wenig Hoffnung gehabt, hätte ich diese aber niemals abgeschickt. Diese Klage diente als letzter Versuch zu Verhindern, dass der Bundesvorstand mit Verabschiedung der Datenschutzerklärung der Partei schadet. Denn die veröffentlichte Version verstößt nicht nur klar gegen das Bundesdatenschutzgesetz sondern auch gegen das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland!
Werden diese so verabschiedet, können wir uns auf ein “nettes” Medienecho freuen. Denn wir schreiben da exakt das rein, dass wir immer an Facebook und Co kritisieren.
Damit sich jeder selber ein Bild machen kann, möchte ich meinen Schriftverkehr offen legen (der Text wurde von mir nachträglich anders umgebrochen, damit es hier besser auf die Seite passt):
Klage:
Klage
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Hiermit beantrage ich dem Bundesvorstand zu untersagen, die für die
Bundesinstanz von Liquid Feedback veröffentlichten Nutzungs-
bedingungen und die veröffentlichte Datenschutzerklärung in dieser
Form, oder jegliche Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen,
die ein Löschen oder Sperren der personenbezogenen Daten aus Liquid
Feedback ablehnen oder einschränken, für dieses System zu nutzen.
Antrag auf einstweilige Anordnung
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Hiermit beantrage ich den Erlass einer einstweiligen Anordnung
gegen den Bundesvorstand, die ihm bis zum Abschluß des Klage-
verfahrens untersagt, Liquid Feedback mit den veröffentlichten
Nutzungsbedingungen und der veröffentlichten Datenschutzerklärung
in dieser Form oder jegliche Nutzungsbedingungen und
Datenschutzerklärungen, die ein Löschen oder Sperren der personen-
bezogenen Daten aus Liquid Feedback ablehnen oder einschränken,
in Betrieb zu nehmen.
Begründung
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Der Bundesvorstand plant auf Grundlage des Beschlusses Z013 vom
Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland (Beweismittel K1)
die Inbetriebnahme von Liquid Feedback auf Bundesebene. Hierfür
wurden Nutzungsbedingungen und eine Datenschutzerklärung
(Beweismittel K2) ausgearbeitet und vorab veröffentlicht. Diese
enthalten Einschränkungen bzgl. des Löschrechtes der Mitglieder-
accounts sowie des Löschens von personenbezogenen Daten im
Allgemeinen (insb. siehe Auszug A1). Dies stellt ein Verstoß
gegen das Bundesdatenschutzgesetzes dar, das eine Einschränkung
oder gar ein Ausschließen des Löschrechts per Rechtsgeschäft
ausschließt (§6 (1) BDSG). Der Bundesvorstand begründet diese
Einschränkungen mit dem Beschluss Z013, dieser enthält jedoch
weder Hinweise darauf, dass eine Nachvollziehbarkeit gefordert
ist, noch darauf, dass eine dauerhafte Beziehung der Nutzerkonten
zu den Mitgliederdaten erforderlich ist.
Insbesondere die in Liquid Feedback gespeicherten politischen
Meinungen sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz als besonders
schützenswert einzuordnen (§3 (9) BDSG). Zwar erlaubt §28 (9)
die Speicherung dieser Daten als Partei, dies gilt aber nur für
Mitglieder, nicht für ausgetretene Mitglieder. Da laut 4.3 der
Datenschutzerklärung das Pseudonym und damit die Zuordnung der
politischen Meinungen auch nach Löschung des Accounts bestehen
bleibt, wird eine Löschung von personenbeziehbaren Daten
ausgeschlossen. Das Pseudonym stellt hier keine Anonymität sicher
und ist leicht einer Person zuzuordnen und wird dem Bundesdaten-
schutzgesetz damit nicht gerecht.
Des Weiteren stehen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutz-
erklärung im deutlichen Widerspruch mit dem Parteiprogramm der
Piratenpartei Deutschland (Beweismittel K3). Der Bundesvorstand
würde daher mit Nutzung der Nutzungsbedingungen und der
Datenschutzerklärung oder mit Nutzung von Nutzungsbedingungen
und Datenschutzerklärungen, die ein Löschen der personenbezogenen
Daten aus Liquid Feedback ablehnen oder einschränken, auch gegen
die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßen. Dies,
sowie bereits ein Vorstandsbeschluss diese zu nutzen, würde mit
hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einer Schädigung der Piratenpartei
Deutschland führen. Eine Nutzung ist daher zu untersagen.
Bereits durch die Veröffentlichung der vorgesehenen Nutzungs-
bedingungen und der Datenschutzerklärung, die im Auftrag des
Bundesvorstands erstellt wurden, und durch den angezeigten
Willen diese so zu verabschieden, sehe ich mich in meinen
Rechten verletzt, da der Bundesvorstand als Vertretung der Basis,
und damit auch meiner Person, die Pflicht hat, die Beauftragung
des Bundesparteitages, und damit auch im Auftrag meiner Person
als Mitglied des beauftragenden Bundesparteitages, gesetzeskonform
und im Einklang mit dem Parteiprogramm der Piratenpartei
Deutschland durchzuführen. Mit einem Verabschieden dieser
Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung würde der Partei
großen Schaden entstehen. Dies kann nur durch die beantragte
einstweilige Anordnung verhindert werden.
Beweismittel
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K1 Protokoll des Bundesparteitages
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.1/Protokoll
#Antrag_zu_LiquidFeedback
#Abstimmung_zu_LiquidFeedback
K2 Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von Liquid Feedback
http://vorstand.piratenpartei.de/2010/07/19/nbds/
K3 Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland
http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm
#Privatsph.C3.A4re_und_Datenschutz
#Informationelle_Selbstbestimmung
Auszüge aus Beweismitteln
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A1 aus Beweismittel K2 (4.3 Datenschutzerklärung):
"Grundsätzlich statuiert das Gesetz, dass (Inhalts-)Daten jederzeit
gelöscht, oder doch jedenfalls gesperrt werden können. Vor diesem
Grundsatz müssen wir mit der Einwilligung der Teilnehmer abweichen.
Auch an diesem Punkt geht es wieder um den Zweck von LiquidFeedback,
die parteiinterne Meinungsbildung und deren Transparenz und
Nachvollziehbarkeit. Zum einen wollen wir in der Lage sein, die
Parteigeschichte zu erarbeiten und zu dokumentieren, wozu auch
LiquidFeedback gehört. Da auf Liquid Feedback zwar keine
Parteibeschlüsse unmittelbar herbeigeführt, wohl aber angestoßen,
vorbereitet oder unterstützt – kurz: beeinflusst – werden können,
müssen die damit zusammenhängenden Inhaltsdaten abrufbar bleiben.
Alle Parteimitglieder müssen ferner – dies vor allem – die
Möglichkeit haben, die Meinungsbildungsprozesse auch in die
Vergangenheit nachvollziehen und prüfen zu können. Aus diesem
Grund willigen die Teilnehmer mit der Zustimmung zu dieser
Datenschutzerklärung auch darin ein, dass keine Löschung dieser
Inhaltsdaten möglich ist. Das gilt vor allem auch nach einem
etwaigen Ende der Parteimitgliedschaft.
Dies betrifft selbstverständlich nicht die Profildaten. Nach
Beendigung der Nutzungsvereinbarung wird dein Profil einschließlich
der entsprechenden Profildaten natürlich komplett gelöscht. Andere
von dir in den Dienst eingestellten Inhalte bleiben aber eben
grundsätzlich abrufbar und deinem Pseudonym zugeordnet. Im Zweifel
bleiben auch deine Bestandsdaten gespeichert, soweit diese für die
Transparenz der Meinungsbildungsprozesse relevant sind. Das gilt
insbesondere für deinen Teilnehmernamen und, wenn du ihn geändert
hast, auch deine(n) vormaligen Teilnehmernamen (Namenshistorie),
die im Übrigen auch für alle anderen Teilnehmer stets einsehbar
sind."
Darauf habe ich heute die Antwort vom Bundesschiedsgericht erhalten:
Sehr geehrter Herr Möller, Das Bundesschiedsgericht weist Ihre Klage mit folgender Begründung ab: Wie sie selbst darlegen sind bisher keine Nutzungsbedingungen für den Betrieb von Liquid Feedback festgesetzt, daher können diese auch nicht Ihre Rechte verletzen. Auch eine Dringlichkeit ist nicht gegeben, da zum aktuellen Zeitpunkt keine Rechtsverletzung zu erkennen ist. Das Bundesschiedsgericht weist ausserdem darauf hin, dass die Annahme oder Ablehnung der Datenschutzerklärung und der Nutzungs- bedingungen nach dem aktuellen Kenntnisstand fallweise durch jeden Piraten erfolgt. Auch insofern ist nicht zu erkennen, wie die Handlungen des Vorstandes Ihre Rechte verletzen könnten. Die Klage ist daher als unbegründet abzuweisen. Die Entscheidung erging einstimmig unter Anwesenheit aller Richter
Ich habe diese Klage als letzten Ausweg gesehen. Ich weiß, dass ich mit dieser sehr gewagten Klage euch viel Arbeit verursacht habe.
Daher möchte ich mich hier nochmal öffentlich dafür entschuldigen. Ich schätze eure hervorragende Arbeit sehr und wünsche euch für die Zukunft eine hoffentlich ruhigere Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Miles Möller
Ich habe deine Verhandlung mitverfolgt, und gebe dir Recht, liquid feedback ist kein Modell für die Gesellschaft als ganzes ….
ABER Die bisherige politische Willensbildung wurde und wird durch Veröffentlichungen getragen! Du kannst in keiner Gruppe eine Meinung etablieren ohne diese auch Vorzutragen. Eine Veröffentlichung kann keiner widerrufen im Sinne einer Löschung! Daraus folgt, das ein Werkzeug zur elektronischen Optimierung der politischen Willensbildung diese Eigenschaft logischerweise erben kann und muss.
Es geht nicht um die Löschung von Initativen oder sonstigen Inhalten! Es geht um die Löschung von personenbezogenen Daten! Großer Unterschied!
Cool, das heisst die Klage ist zurückgezogen? Mir verdirbt das ständige Pirat vs Pirat, Vorstandsgebashe, geklage etc. doch ein wenig die Lust… Trau mich ja auch nicht was zum Thema Israel zu sagen…
Doofes Captcha übrigens, total übersehen beim ersten mal, und es macht Werbung für Coca Cola!!!
Naja, ich brauche sie nicht zurückziehen, sie wurde abgewiesen